Unfall – Was tun?
Woran man denken sollte
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, ...
... NOTIEREN Sie
- die amtlichen Kennzeichen der anderen unfallbetroffenen Fahrzeuge
- Namen, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners bzw. der Unfallgegner
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen
... FOTOGRAFIEREN Sie
- nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen, fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an).
... BESTEHEN Sie darauf,
- dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung grundsätzlich zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
- Bestehen Sie auf Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.
- Lassen Sie sich nicht in jedem Fall auf Kostenvoranschläge der gegnerischen Versicherung oder versicherungseigene Gutachten ein.
- Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die Ihr Kfz-Sachverständiger ermittelt.
... BEAUFTRAGEN Sie
- möglicht frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.